Philosophie

Das größte Bestreben unseres Büros ist unserem Kunden - ob Privatperson, Gewerbetreibende, Gemeinden,  Finanzämter oder Gerichte - eine verwendungsfähige Arbeitsgrundlage und Entscheidungshilfe an die Hand zu geben.
 
Hierfür ist es von großer Wichtigkeit den Zweck des Gutachtens zu erfahren und gemeinsam mit dem Kunden die Aufgabenstellung detailliert zu erarbeiten.
 
Wenn ein Klärungsbedarf zwischen zwei Parteien vorliegt und ein Dritter beteiligt ist, muss ein Gutachten oder eine Beratung für beide gleichermaßen gelten und entsprechende Sachverhalte objektiv dargestellt werden.
 
Entsprechend der Sachverständigenordnung fühlen wir uns in besonderem Maße der unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung verpflichtet.
 
Wir stehen jedem Kunden zur Verfügung, der eine faire Auseinandersetzung mit Miterben, Mitbewerbern, einem Käufer oder jedweden Dritten anstrebt.
 
 
 

Sachverständigenordnung 2010

 
 
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